Seitenkontext
UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte
Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte ist die zentrale Instanz für den Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen. Es hat seinen Sitz in Genf und agiert als führende fachliche Stelle zur Förderung, Überwachung und Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards.
Name der Institution: UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (Office of the High Commissioner for Human Rights, OHCHR)
Gründung: 1993, basierend auf einer Empfehlung der Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte; eingerichtet durch Beschluss der UNO-Generalversammlung
Sitz: Genf
Das Hochkommissariat für ist die wichtigste Schaltstelle des Menschenrechtsschutzes innerhalb der Vereinten Nationen.
Leitung des Hochkommissariats
Das Hochkommissariat wird von der/dem Hochkommissar*in für Menschenrechte geleitet. Diese Person wird vom/von der UNO-Generalsekretär*in ernannt und von der UNO-Generalversammlung bestätigt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung. Bei der Ernennung wird auf eine geografische Rotation geachtet.
Die/Der Hochkommissar*in:
leitet das UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte in Genf
koordiniert die operative Umsetzung der Menschenrechtsarbeit der UNO, dazu gehören insbesondere die UNO-Vertragsorgane
kann eigenständig tätig werden, etwa bei Hindernissen für die Verwirklichung der Menschenrechte
berät andere UNO-Gremien in menschenrechtlichen Fragen
Die/Der Hochkommissar*in untersteht direkt dem UNO Generalsekretariat. Die Person wird vom/von der Generalsekretär*in der UNO ernannt und von der UNO-Generalversammlung bestätigt. Dabei wird die geografische Rotation berücksichtigt.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere vier Jahre.
Weitere Artikel
Lade…